Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte heute morgen, die Bundesregierung verstößt gegen das Klimaschutzgesetz und muss wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorlegen. Der Güterverkehr verursacht etwa ein Drittel der Verkehrsemissionen. Neele Wesseln, Geschäftsführerin der GÜTERBAHNEN, kommentiert:
"Das Verkehrsministerium kann sich nicht wegducken und braucht einen schlüssigen Plan, selbst wenn das Klimaschutzgesetz nach den Vorstellungen der FDP geändert werden sollte. Die Klimaemissionen im Güterverkehr gehen tendenziell hoch und nicht runter. Das wirksamste Sofortprogramm zur Verminderung im Güterverkehr ist die Verlagerung auf die Schiene. Damit lassen sich über 80 Prozent der CO2-Emissionen eines Transports sofort einsparen. Vor allem im Kombinierten Verkehr hat die Schiene kurzfristig Kapazitäten, weil die Abschwächung der Konjunktur ähnlich wie zu Corona-Beginn durch einen Preiswettbewerb zur Rückverlagerung auf die Straße führt.
Die Regierung muss jetzt auch sagen, wie es mit der Trassenpreisförderung weitergehen soll. Im gerade als unzureichend verworfenen Klimaschutzprogramm war ihre Fortführung immerhin vorgesehen. Das Bundeskabinett hatte aber schon im Juli klammheimlich beschlossen, sie anders als zuvor angekündigt bis 2028 auf 0 abzuschmelzen.
Auch mittelfristig starkes Wachstum auf der Schiene ist aus Sicht der GÜTERBAHNEN mit einer konsequenten Ausrichtung von Infrastrukturpolitik, Innovationsförderung, Rahmensetzung und des Umbaus der DB Netz zu einem gemeinwohlorientierten Unternehmen. Allerdings darf die Regierung dann eben nicht die lange angekündigten Infrastrukturmittel wieder wegstreichen."
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